Arbeitnehmerüberlassung

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit genannt, überlassen wir Ihnen für einen begrenzten Zeitraum, Mitarbeiter mit den verschiedensten Qualifikationen. Von der Hilfskraft, über Fachkräfte bis hin zu Hochschulabsolventen können Sie maxupport Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen einsetzen.
Die Mitarbeiter sind bei der maxupport GmbH angestellt, dabei wenden wir selbstverständlich die gültigen Tarifverträge der Zeitarbeit mit den üblichen Sozialleistungen an.
Über den genauen Einsatz (Wochenstunden, Tätigkeiten, Vergütung etc.) schließen Sie mit uns einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab. Durch diese Regelung können Sie Ihren Personalbedarf abdecken und gleichzeitig dabei Kosten einsparen.

Kalender

Ablauf Arbeitnehmerüberlassung

Anforderungsprofil

Zusammen erstellen wir ein Anforderungsprofil mit den fachlichen und persönlichen Qualifikationen und den Voraussetzungen bzgl. des zu besetzendes Arbeitsplatz bei Ihnen im Unternehmen.

Personalsuche und -vorauswahl

Wir übernehmen den kompletten Bewerbungs- und Rekrutierungsprozess. Wenn das Bewerberprofil für den Arbeitsplatzes interessant ist, können Sie den Bewerber in einem persönlichen Gespräch Kennenlernen.

Vertragsabschluss

Haben Sie sich für einen Mitarbeiter entschieden, werden alle relevanten Daten und Bedingungen in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgehalten. Sie erhalten nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden des Mitarbeiters eine Rechnung.

Übernahmeoption

Unser Mitarbeiter leistet sehr gute Arbeit bei Ihnen im Unternehmen? Sprechen Sie uns bzgl. Übernahmeoptionen an.

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Ihre Vorteile durch Zeitarbeit:
  • Ausgleich saisonaler, urlaubs- und krankheitsbedingter Engpässe
  • Kurzfristige Abwicklung zusätzlicher Aufträge
  • Anpassung bei schwankendem Arbeitsvolumen
  • Ausführung von Projektarbeiten
  • Entlastung der Stammbelegschaft
  • Zusätzliche Personalkapazitäten ohne Fixkosten
  • Entlastung bei der Rekrutierung und damit mehr Freiraum für Kernaufgaben
  • Keine Personalbeschaffungskosten
  • Kein Arbeitgeberrisiko (z.B. Entgeltfortzahlung)
  • Gewissenhafte Personalauswahl
  • Umfassende Maßnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit